Beerdigung vom geliebtem Tier (Gesetz)

#1 von BKH-Samtpfoten , 17.09.2011 10:39

Der beste Freund des Menschen ist oftmals sein Haustier.
Über einen langen Zeitraum lebt es als enges Mitglied in der Familie.
Allein der Gedanke, dass diese tiefe Beziehung einmal zu Ende sein kann, ist schmerzhaft,
und dennoch sollte man sich damit befassen.

Nach dem Tod des geliebten Haustieres kommen viele Entscheidungen auf den Halter zu.
Wird das Tier dem Tierarzt übergeben oder soll es auf einem Tierfriedhof, im Garten oder als Urne seine letzte Ruhestätte finden?

Beerdigung im eigenen Garten
Wer die Möglichkeit hat, beerdigt sein Tier im eigenen Garten. Zuvor sind aber einige Ämtergänge nötig, denn: Tiere dürfen nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde im Garten begraben werden. Das geht aus einer EU-Verordnung hervor, die ursprünglich für die Eindämmung von BSE und zur Seuchenvermeidung in Kraft gesetzt wurde.
Sie besagt, dass der Besitzer einen formlosen Antrag auf Hausbestattung beim zuständigen Veterinäramt stellen muss.

Haustiere wie Hunde, Katzen, Kleintiere und Vögel dürfen nach dem Tierkörperbeseitigungsgesetz im Garten begraben werden.
Vorraussetzung dafür ist allerdings, dass das Tier nicht an einer meldepflichtigen Tierkrankheit gestorben ist.
Zudem müssen einige Vorschriften beachtet werden. Der Garten darf nicht in einem Wasserschutzgebiet liegen,
und zu öffentlichen Wegen und Plätzen muss ein Abstand von ein bis zwei Metern eingehalten werden.
Das tote Tier sollte in ein leicht verrottendes Material - zum Beispiel eine Wolldecke - gewickelt und mit einer Erdschicht
von 50 Zentimetern bedeckt werden.

Auf diese Weise kann das geliebte Tier in jedem Bundesland bestattet werden( - außer in der Hansestadt Bremen).
Aufgrund des hohen Grundwasserstandes und der hohen Siedlungsdichte dürfen
dort nur Ziervögel und Kleinnager im Garten beerdigt werden.


Im Wald vergraben verboten
Generell ist also das Beerdigen der Haustiere im eigenen Garten möglich; auf öffentlichen Plätzen oder beispielsweise in einem Wald ist es jedoch strikt verboten. Halten sich die Besitzer nicht an die Bestimmungen, so drohen Bußgelder von bis zu 15.000 Euro, da es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt. Wer keinen eigenen Garten hat und sein Tier dennoch angemessen beerdigen möchte, kann sich an Tierfriedhöfe wenden.

Verbrennen üblich
Grundsätzlich müssen alle toten Tiere zunächst in einer Tierkörperbeseitigungsanstalt versorgt werden. Das gilt auch für Fundtiere wie beispielsweise verstorbene Kaninchen im Park oder eine herrenlose Katze, die man in seinem Vorgarten gefunden hat.
Solche Tiere sollten den zuständigen Behörden gemeldet oder nach Rücksprache auch zum Tierarzt gebracht werden,
damit die Tierkörper entsorgt werden können.

Zum Thema Kleintierkrematorium gibt es hier im Forum auch ein Thema....
Da ist ein Link vom Kleintierkrematorium ROSENGARTEN enthalten.
Viele kennen den Rosengarten auch von Vox zb. von Hund Katze Maus.



In diesen Tierkörperbeseitigungsanstalten werden die Körper der verstorbenen Haustiere verbrannt.
Was am Ende übrig bleibt ist Tiermehl und Tierfett. Früher wurde das Tiermehl verfüttert und das Tierfett in der kosmetischen Industrie weiterverarbeitet. Heutige Gesetze verbieten das. Die Asche wird bei großer Hitze verbrannt, dass keinerlei Reste übrig bleiben. Besitzer sollten auf jeden Fall davon absehen, dass Tier selber zu verbrennen. Tierverbrennung ist nur im Krematorium möglich, die Asche kann dann in einer Urne mit nach Hause genommen werden.

In Norddeutschland gibt es seit einiger Zeit auch die Möglichkeit wie bei Menschen die Asche des geliebten Tieres auf See bestatten zu lassen.
Auf Wunsch ist es sogar Möglich durch genaue Positionsbestimmung sich zu gegebener Zeit an der gleiche Stelle bestatten zu lassen.

Der Abschied vom geliebten Freund
Grundsätzlich ist es ratsam, wenn der Besitzer von älteren Haustieren sich schon vorab bei einem vertrauten Tierarzt über alle Möglichkeiten informiert. Auch wenn es furchtbar ist, über den Tod eines geliebten Tieres nachzudenken, ist doch manchmal die Einschläferung der beste Weg für alle Beteiligten. Sie ist wie eine tiefe Narkose, bei der das Tier völlig ruhig einschläft. So ist genügend Zeit, sich auf den Tod vorzubereiten und in Ruhe Abschied zu nehmen. Gerade Kindern hilft es, das Ableben eines Haustieres zu verarbeiten, wenn sie wissen, dass ihr Tier "ruhig eingeschlafen ist".

(Quellen: diverse Webseiten wie www.ard.de , www.zdf.de und andere)


LG, Britta und die BKH-Samtpfoten *miau*

 
BKH-Samtpfoten
Admin
Beiträge: 192
Registriert am: 15.04.2011

zuletzt bearbeitet 17.09.2011 | Top

RE: Beerdigung vom geliebtem Tier (Gesetz)

#2 von ClaudiaC , 17.09.2011 18:11

Und was machste solange mit dem Tier, bis das Veterinäramt die Zustimmung erteilt oder nicht? Und zuvor müßte man das tier vom TA untersuchen lassen, woran es gestorben ist.

Und wir wohnen auch noch im Wasserschutzgebiet......


Liebe Grüße Claudia

ClaudiaC  
ClaudiaC
Samtpfoten- Lehrling
Beiträge: 93
Registriert am: 09.09.2011


RE: Beerdigung vom geliebtem Tier (Gesetz)

#3 von BKH-Samtpfoten , 19.09.2011 13:57

Naja ich denke wenn man gleich eine extra Stelle anfordert das Tier abzuholen ... dann brauch man das nicht umbedingt.

Zumindest wurden wir nie gefragt^^


LG, Britta und die BKH-Samtpfoten *miau*

 
BKH-Samtpfoten
Admin
Beiträge: 192
Registriert am: 15.04.2011


RE: Beerdigung vom geliebtem Tier (Gesetz)

#4 von ClaudiaC , 19.09.2011 19:48

Uns hat der TA damals, als wir nsere 1. Mieze einschläfern lasssen mußten, gefragt, ob wir sie wieder mitnehmen wollen.

Vor zwei Jahren haben wir eine kranke Wilde hier im Garten einschläfern lassen, da hat die TÄ nicht gefragt, ob sie sie mitnehmen soll.

Vielleicht ist das regional auch unterschiedlich.


Liebe Grüße Claudia

ClaudiaC  
ClaudiaC
Samtpfoten- Lehrling
Beiträge: 93
Registriert am: 09.09.2011


   

**

Liebe Grüße die BKH-Samtpfoten *miau*
Xobor Forum Software ©Xobor.de | Forum erstellen
Datenschutz